Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung (EU) 2024/886 in Kraft, die neue Anforderungen für den Zahlungsverkehr im SEPA-Raum festlegt. Wesentlich ist dabei die Pflicht zur automatischen Überprüfung von IBAN und Empfängernamen (Verification of Payee). Überweisungen dürfen von Banken und Zahlungsdienstleistern nur dann ausgeführt werden, wenn diese Angaben exakt übereinstimmen.
Für Zahlungen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) bedeutet dies:
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Als Empfängername ist ab sofort ausschließlich Freistaat Thüringen anzugeben.
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IBAN und Empfängername müssen exakt übereinstimmen, andernfalls können Überweisungen nicht angenommen werden.
Diese Anpassungen sollen die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und Fehlüberweisungen verhindern.
Das TLLLR bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Institutionen, ihre Buchungsvorlagen und Zahlungsanweisungen rechtzeitig anzupassen, um Rückfragen und Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung zu vermeiden.