Informationssammlungen
Gemäß § 5 Abs. 2 des Thüringer Transparenzgesetzes sollen die Behörden Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.
Die Verzeichnisse sowie Organisations-, Geschäftsverteilungs-, Haushalts-, Stellen- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind allgemein zugänglich zu machen.
Informationen des tlllr
Verzeichnis der Informationssammlungen
Kontakt
Stabsstelle | Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Agrarmarketing
Tel.: +49 361 574041-135
pressestelle@tlllr.thueringen.de
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