Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Informationssammlungen

Gemäß § 5 Abs. 2 des Thüringer Transparenzgesetzes sollen die Behörden Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.

Die Verzeichnisse sowie Organisations-, Geschäftsverteilungs-, Haushalts-, Stellen- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind allgemein zugänglich zu machen.

Verzeichnis der Informationssammlungen

Kontakt

Stabsstelle | Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Agrarmarketing
Tel.: +49 361 574041-135

pressestelle@tlllr.thueringen.de

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge